Schulische Informationen

Bei Absenzen infolge Krankheit, Unfall oder besonderer Vorfälle ist die Klassen-Lehrperson unverzüglich zu informieren. Ebenfalls ist nach dieser Absenz der Klassen-Lehrperson eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten zu übermitteln (Arztzeugnis auf Verlangen). Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Therapien sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit zu terminieren.
Bei Absenzen infolge Krankheit, Unfall oder besonderer Vorfälle ist die Spielgruppe unverzüglich zu informieren:

Spielgruppe: 041 455 44 81
Bei Absenzen infolge Krankheit, Unfall oder besonderer Vorfälle ist die TARO unverzüglich zu informieren:

TARO: 041 455 40 89 oder 079 919 33 74 oder taro@schule-root.ch

Wenden Sie sich bitte bei einem Zuzug in die Gemeinde Root an das Sekretariat der Schule Root, um Ihr Kind / Ihre Kinder für den Kindergarten oder die Schule anzumelden.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter "Zuzug".
Schüleranmeldeformular Link

Bei einem Wegzug ist die Lehrperson und das Sekretariat der Schule Root zu verständigen.

Kontakt:
Tel: 041 455 40 80
Mail: sekretariat@schule-root.ch

Im ganzen Kanton Luzern gelten im Kindergarten und in der Primarschule umfassende Blockzeiten.

Eckwerte
Für die Schule Root gelten folgende Eckwerte:
  • Die Blockzeiten umfassen für alle Lernenden vom Kindergarten bis zur 6. Klasse fünf Vormittage zu je vier Lektionen.
  • Der Unterricht beginnt für alle Lernenden zur gleichen Zeit, wobei der morgendliche Einstieg bewusst als Anfangszeit gestaltet werden kann.
  • Der Halbklassenunterricht bzw. der Unterricht in Gruppen findet in der Regel am Nachmittag statt.
  • Die Anzahl Unterrichtshalbtage für die Lernenden liegt je nach Stufe zwischen sechs und neun pro Woche.
  • Der Unterricht wird im Hinblick auf die tägliche Blockzeit bewusst rhythmisiert und strukturiert.

Ganztägige Aktivitäten
An Alternierungsnachmittagen oder Nachmittagen, an welchen kein Unterricht durchgeführt wird (ausgenommen Mittwoch-Nachmittag), dürfen ganztägige Aktivitäten durchgeführt werden (Schulreisen, Sporttage, Lehrausgänge). Die Lernenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und auf schriftlichen Antrag der Eltern möglich. Die Lehrpersonen und die Schulleitung der Primarschule werden die Termine frühzeitig kommunizieren.

Blockzeiten-Schema finden Sie im pdf-Format unten
Name
Blockzeiten Download 0 Blockzeiten
Lernende können auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.

Urlaubsgesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Das offizielle Formular ist zu finden im Online-Schalter Download oder kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Es gilt folgende Regelung:
Anzahl
Halbtage
Entscheidungs-
instanz
FristenRekurs-
instanz
Bis 6 HalbtageKlassen-Lehrperson1 Woche im VorausSchulleitung Primarschule
Dorf oder Oberfeld
bezw. Sekundarschule
Bis 1 Wochezuständige
Schulleitung
4 Wochen im VorausAbteilungsleitung
Bildung (Rektor)
Mehr als 1 WocheAbteilungsleitung
Bildung (Rektor)
4 Wochen im VorausErziehungs- und Kulturdepartement
Urlaub vor oder
nach den offiziellen Schulferien
Abteilungsleitung
Bildung (Rektor)
4 Wochen im Voraus (bei verspäteter Eingabe wird kein Urlaub bewilligt)Erziehungs- und Kulturdepartement

Schülerinnen und Schüler die vom Unterricht dispensiert werden, sind selbst verantwortlich, das Versäumte in der Freizeit selbständig nachzuholen.
Die Eltern von zukünftigen, berechtigten Kindergartenkindern werden jeweils ca. im November automatisch von uns angeschrieben.
Sie erhalten alle Informationen sowie das Anmeldeformular für den Kindergarteneintritt auf dem Postweg.

Anforderungen zum Besuch des freiwilligen Zweijahreskindergartens
Der Zweijahreskindergarten bietet den jüngeren Kindern die Möglichkeit, vor dem obligatorischen zusätzlich ein freiwilliges Kindergartenjahr zu besuchen, sofern sie folgende Anforderungen erfüllen:
  • den Schulweg mit anderen Kindern zusammen gehen können
  • sich selber umziehen können
  • selbständig auf die Toilette gehen können (keine Windeln mehr)
  • den Blockzeitenrhythmus einhalten können (Mo-Fr. Unterricht von 08.15 bis 11.45 Uhr)

Von der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass dies ist in der Regel ab dem 4. Lebensjahr der Fall ist.
Unsere Gesellschaft ist heterogener (uneinheitlicher) geworden. Die Volksschule reagiert darauf mit integrativen Förderungsansätzen IF. So ist auch die Primarschule Root seit einigen Jahren eine sogenannte IF-Schule.
Bei der Integrativen Förderung werden Lernende, die bisher in Kleinklassen unterrichtet wurden, in die Regelklassen integriert, weil davon ausgegangen wird, dass sie so grössere Fortschritte machen können. In diesem Rahmen werden beispielsweise Lernende mit Teilleistungsschwächen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, solche mit ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache aber auch besonders begabte Lernende durch speziell geschulte Fachleute (Förder-Lehrpersonen) unterstützt.

Können nun Lernende die Lernziele in einem Fach nicht erreichen, so werden an IF-Schulen in der Regel Fördermassnahmen gemäss der „Verordnung über die Förderangebote“ eingeleitet. Dazu gehört auch die Förderung mit Hilfe von individuellen Lernzielanpassungen.

Repetitionen von Klassen an der Primarschule und an der Sekundarschule zeigen für die schulische Entwicklung eines Kindes in der Regel keine oder nur eine geringe Wirkung im Repetitionsjahr. Dies zeigt eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen. Deshalb sind Repetitionen vor allem in jenen Fällen angezeigt, in denen gravierende äussere Gegebenheiten zu plötzlichen und starken Leistungseinbrüchen führen. Damit sind beispielsweise Fälle gemeint, in denen eine Schülerin oder ein Schüler lange krank war, einen länger dauernden Spitalaufenthalt hinter sich hat oder sich die Familie in einer akuten Scheidungssituation befindet.
In allen anderen Fällen braucht es für eine Repetition einen Abklärungsbericht der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen. Dieser Bericht gilt als Einschätzung einer Fachperson und dient als Grundlage für den Entscheid, ob eine Repetition als erfolgversprechend und für die Entwicklung als förderlich zu qualifizieren ist oder nicht.

Die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen müssen bis spätestens Ende Mai des laufenden Schuljahres vorliegen.

Werden an der Sekundarschule die Lernziele einer Klasse nicht erreicht, so kommt es im Regelfall zu einer Versetzung in das nächst tiefere Niveau.
Für generelle Dispensationen von einzelnen Fächern ist das Rektorat zuständig.
Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Schülerinnen und Schülern, im Einverständnis mit den Eltern, ausserhalb der üblichen Absenzregelung beantragt werden können. Pro Schuljahr stehen zwei Schulhalbtage zur freien Verfügung.
Die Schülerinnen und Schüler beantragen eine Woche im Voraus den Joker-Halbtag. Der Antrag kann aber bis spätestens am Vortag (12.00 Uhr) des vorgesehenen Bezugstermins zurückgezogen werden.
Die Joker-Halbtage können auch vor und nach Ferien und offiziellen Feiertagen bezogen werden. Ausnahme: In der letzten Woche vor den Sommerferien werden keine Jokerhalbtage bewilligt.
Die genaue Bedingung und die Ausführungsvorschriften sind auf dem Antragsformulars beschrieben. Das Formular finden Sie im Online-Schalter oder kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Wo Menschen miteinander eine Aufgabe erledigen, gibt es verschiedene Ansichten und Bedürfnisse. Deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Parteien sehr schnell das Gespräch miteinander suchen. Damit wird die Zusammenarbeit erleichtert. Dabei findet das Gespräch zum Unterrichtsgeschehen und zum Unterrichtsumfeld im "Dreieck" der direkt Beteiligten statt:
Lernende/r-Lehrperson–Eltern.

Bei Fragen, Hinweisen und Anliegen, die den unmittelbaren Schulalltag der Lernenden betreffen, wenden Sie sich also zuerst immer an die betreffende Lehrperson Ihres Kindes.
Sollte sich im Gespräch mit der Lehrperson weder Klärung noch Lösungsansatz Ihres Anliegens ergeben, wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung. Sie übernimmt dann die Gesprächsleitung und moderiert das Gespräch. Die Aufgabe der Schulleitung besteht darin zu vermitteln und für beide Seiten eine Lösung zu finden.
Kommt es auch hier zu keiner Lösung, kann der Rektor (Abteilungsleitung Bildung) kontaktiert werden. Als letzte Instanz können Sie sich an den Gemeinderat (vertreten durch den Gemeinderat Bildung) wenden.

Zusammengefasst lässt sich obig beschriebene Kommunikationskultur wie folgt aufzeigen:

Eltern/Lernende      >      Lehrperson      >      Schulleitung      > 
Abteilungsleitung Bildung      >     Gemeinderat Bildung
Obligatorischer Schulärztlicher Untersuch im Kindergarten

Die Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, diesen obligatorischen Vorsorgeuntersuch von der Ärztin oder dem Arzt durchführen zu lassen, die oder der das Kind üblicherweise medizinisch begleitet. Je nach Krankenkasse kann ein Selbstgehalt für den Untersuch zu Lasten der Eltern in Rechnung gestellt werden und dies ist laut VLG für die Eltern zumutbar.


Obligatorischer Schulärztlicher Untersuch in der 4. Primarschule und in der 2. Sekundarschule

Laut § 51 des Gesundheitsgesetzes ist der schulärztliche Untersuch für Lernende im Kindergartenjahr, in der 4. Primarklasse und in der 2. Klasse der Sekundarschule obligatorisch. Der obligatorische Untersuch wird entweder von der Hausärztin / dem Hausarzt, oder vom Schularzt durchgeführt.

Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung durch die Hausärztin / den Hausarzt des Kindes verdient grundsätzlich den Vorzug. Der Schularzt kann in den (notwendigerweise kurzen) Reihenuntersuchungen an ihm unbekannten Kindern in der Regel nur offensichtliche Fehlentwicklungen feststellen. Die Hausärztin oder der Hausarzt hingegen kennt das Kind und ist in der Lage, gesundheitliche Gefährdungen besser zu erkennen. Eine Vorsorgeuntersuchung durch die Hausärztin oder den Hausarzt bringt tendenziell mehr und bessere diagnostische Erkenntnisse.
Im Gegensatz zu der Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten ist die Reihenuntersuchung im 4. und im 8. Schuljahr keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Aus diesem Grunde werden diese zwei Reihenuntersuchungen in der Regel durch den Schularzt durchgeführt. Informieren Sie uns bitte frühzeitig, wenn Sie diesen Untersuch trotzdem bei der Hausärztin / beim Hausarzt durchführen lassen wollen.
  • Grösse und Gewicht
  • Visus, Farbsehen und Gehör
  • internmedizinischer Status
  • Bewegungsapparat
  • Impfungen und Labortests werden keine gemacht.

Freiwillige Schulimpfung

Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlene Basisimpfungen für Kinder und Jugendliche werden im Rahmen der obligatorischen schulärztlichen Untersuchung im Jahr vor dem Eintritt in die 1. Klasse, in der 4. und in der 8. Klasse kostenlos angeboten. Die Durchführung der Schulimpfung ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Eine Schulbestätigung für Kinderzulagen können Sie gerne direkt auf dem Sekretariat, sekretariat@schule-root.ch oder via Online-Schalter "Anfrage" beantragen.

Kontakt

041 455 40 80
sekretariat@schule-root.ch
Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, Ihr Kind während der Primarschulzeit den Weg zu Fuss zurücklegen zu lassen. Es kann so wichtige Erfahrungen als Fussgänger im Strassenverkehr machen und auch das Erlebnis Schulweg mit seinen Klassenkameradinnen und -Kameraden geniessen. Die Verkehrssituation vor den Schulhäusern mit hin- und wegfahrenden Mamis und Papis birgt zudem eine zusätzliche Gefahrenquelle für die Kinder.
Im Leben sind gesunde Zähne sehr wichtig. Die Zähne sollten uns viele Jahre beim Beissen und Kauen der Nahrung dienen. Gesunde Zähne sind der erste Schritt zu einer richtigen Verdauung. Zudem verschönern weisse und gesunde Zähne unser Lachen.


So hat die Schule neben ihrem Bildungsauftrag auch die Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Daher findet jährlich eine Zahnkontrolle statt. Gemäss „Gesetz über die Schulzahnpflege“ ist es verpflichtend, dass dieser Untersuch alle Jahre durchgeführt wird.
Die Gemeinde Root hat keine ergänzende Schülerversicherung abgeschlossen. Root ist diesbezüglich keine Ausnahme, das gleiche trifft mehr oder weniger auf alle Gemeinden im Kanton Luzern zu. Der Grund liegt im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Es trat am 1. Januar 1996 in Kraft. Seither sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Lernenden automatisch auch gegen Unfall versichert. Diese Sachlage bewog den Grossen Rat, das Erziehungsgesetz auf den 1. August 1997 anzupassen. Im neuen Gesetz sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, ergänzende Schülerunfallversicherungen abzuschliessen.

Vorgehen der Eltern bei einem Schülerunfall
Bei der Krankenkasse den Unfall- oder Krankenschein beziehen und dem behandelnden Arzt abgeben. Die Arztrechnung an die Eltern muss von diesen direkt bezahlt und das Original sofort zusammen mit dem Kranken- oder Unfallschein der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Bei Unterrichtsausfällen oder allfälligen Zwischenstunden dürfen die Lernenden während der Blockzeiten nicht nach Hause geschickt werden. Sie stehen unter der Obhut der Schule. An der Schule sind Vorkehrungen getroffen worden, die bei Unterrichtsausfall eine Betreuung gewährleisten.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in den vergangenen Schuljahren organisiert die Primarschule Root das Auffangnetz wie folgt:
Bei einem unvorhersehbaren Schulausfall (z.B. Krankheit, Unfall der Lehrperson, etc.) tritt das Auffangnetz gemäss Anmeldung während den Unterrichtszeiten des ersten Schultages in Kraft. Das Auffangnetz steht auch für die folgenden Tage zur Verfügung, bis die Lehrperson wieder unterrichten bzw. eine Stellvertretung organisiert werden kann.

Zu Beginn des Schuljahres können Sie mit einer Anmeldung bestimmen, an welchen Halbtagen Ihr Kind betreut werden soll. Selbstverständlich können Sie auch während dem Jahr, nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson, Anpassungen vornehmen.
Während der Auffangzeit wird Ihr Kind durch eine andere Lehrperson betreut. Es wird jeweils vor seinem Schulzimmer abgeholt.
Bei Kindern, die nicht im Auffangnetz angemeldet sind, kann es zu Unterrichtsausfällen kommen.

Sie planen in den nächsten Monaten nach Root umzuziehen oder Sie sind bereits in Root und möchten Ihre Kinder für die Schule Root anmelden?
Bitte füllen Sie unser Schüleranmeldeformular frühzeitig und vollständig (Download im Online-Schalter) aus oder melden Sie sich telefonisch bei:
Schule Root, Sekretariat,  041 455 40 80.

Sobald wir alle Angaben von Ihnen haben, leiten wir diese an die verantwortliche Schulleitung für die Klasseneinteilung weiter. Die Unterlagen bezüglich des Schulstarts, sowie diverse Infos erhalten sie anschliessend auf dem Postweg.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat der Schule Root, 041 455 40 80 oder sekretariat@schule-root.ch wenden.

Alle Formulare finden Sie im Online-Schalter - Link.

Kontakt

041 455 40 80
sekretariat@schule-root.ch