Schulische Informationen
Spielgruppe: 041 455 44 81
TARO: 041 455 40 89 oder 079 919 33 74 oder taro@schule-root.ch
Wenden Sie sich bitte bei einem Zuzug in die Gemeinde Root an das Sekretariat der Schule Root, um Ihr Kind / Ihre Kinder für den Kindergarten oder die Schule anzumelden.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter "Zuzug".
Schüleranmeldeformular Link
Bei einem Wegzug ist die Lehrperson und das Sekretariat der Schule Root zu verständigen.
Kontakt:
Tel: 041 455 40 80
Mail: sekretariat@schule-root.ch
Eckwerte
Für die Schule Root gelten folgende Eckwerte:
- Die Blockzeiten umfassen für alle Lernenden vom Kindergarten bis zur 6. Klasse fünf Vormittage zu je vier Lektionen.
- Der Unterricht beginnt für alle Lernenden zur gleichen Zeit, wobei der morgendliche Einstieg bewusst als Anfangszeit gestaltet werden kann.
- Der Halbklassenunterricht bzw. der Unterricht in Gruppen findet in der Regel am Nachmittag statt.
- Die Anzahl Unterrichtshalbtage für die Lernenden liegt je nach Stufe zwischen sechs und neun pro Woche.
- Der Unterricht wird im Hinblick auf die tägliche Blockzeit bewusst rhythmisiert und strukturiert.
Ganztägige Aktivitäten
An Alternierungsnachmittagen oder Nachmittagen, an welchen kein Unterricht durchgeführt wird (ausgenommen Mittwoch-Nachmittag), dürfen ganztägige Aktivitäten durchgeführt werden (Schulreisen, Sporttage, Lehrausgänge). Die Lernenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und auf schriftlichen Antrag der Eltern möglich. Die Lehrpersonen und die Schulleitung der Primarschule werden die Termine frühzeitig kommunizieren.
Blockzeiten-Schema finden Sie im pdf-Format unten
Name | |||
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Blockzeiten (PDF, 171.33 kB) | Download | 0 | Blockzeiten |
Urlaubsgesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Das offizielle Formular ist zu finden im Online-Schalter Download oder kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Es gilt folgende Regelung:
Anzahl Halbtage | Entscheidungs- instanz | Fristen | Rekurs- instanz |
Bis 6 Halbtage | Klassen-Lehrperson | 1 Woche im Voraus | Schulleitung Primarschule Dorf oder Oberfeld bezw. Sekundarschule |
Bis 1 Woche | zuständige Schulleitung | 4 Wochen im Voraus | Abteilungsleitung Bildung (Rektor) |
Mehr als 1 Woche | Abteilungsleitung Bildung (Rektor) | 4 Wochen im Voraus | Erziehungs- und Kulturdepartement |
Urlaub vor oder nach den offiziellen Schulferien | Abteilungsleitung Bildung (Rektor) | 4 Wochen im Voraus (bei verspäteter Eingabe wird kein Urlaub bewilligt) | Erziehungs- und Kulturdepartement |
Schülerinnen und Schüler die vom Unterricht dispensiert werden, sind selbst verantwortlich, das Versäumte in der Freizeit selbständig nachzuholen.
Sie erhalten alle Informationen sowie das Anmeldeformular für den Kindergarteneintritt auf dem Postweg.
Anforderungen zum Besuch des freiwilligen Zweijahreskindergartens
Der Zweijahreskindergarten bietet den jüngeren Kindern die Möglichkeit, vor dem obligatorischen zusätzlich ein freiwilliges Kindergartenjahr zu besuchen, sofern sie folgende Anforderungen erfüllen:
- den Schulweg mit anderen Kindern zusammen gehen können
- sich selber umziehen können
- selbständig auf die Toilette gehen können (keine Windeln mehr)
- den Blockzeitenrhythmus einhalten können (Mo-Fr. Unterricht von 08.15 bis 11.45 Uhr)
Von der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass dies ist in der Regel ab dem 4. Lebensjahr der Fall ist.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Informationen Kindergarteneintritt
Voraussetzungen
Bei der Integrativen Förderung werden Lernende, die bisher in Kleinklassen unterrichtet wurden, in die Regelklassen integriert, weil davon ausgegangen wird, dass sie so grössere Fortschritte machen können. In diesem Rahmen werden beispielsweise Lernende mit Teilleistungsschwächen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, solche mit ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache aber auch besonders begabte Lernende durch speziell geschulte Fachleute (Förder-Lehrpersonen) unterstützt.
Können nun Lernende die Lernziele in einem Fach nicht erreichen, so werden an IF-Schulen in der Regel Fördermassnahmen gemäss der „Verordnung über die Förderangebote“ eingeleitet. Dazu gehört auch die Förderung mit Hilfe von individuellen Lernzielanpassungen.
Repetitionen von Klassen an der Primarschule und an der Sekundarschule zeigen für die schulische Entwicklung eines Kindes in der Regel keine oder nur eine geringe Wirkung im Repetitionsjahr. Dies zeigt eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen. Deshalb sind Repetitionen vor allem in jenen Fällen angezeigt, in denen gravierende äussere Gegebenheiten zu plötzlichen und starken Leistungseinbrüchen führen. Damit sind beispielsweise Fälle gemeint, in denen eine Schülerin oder ein Schüler lange krank war, einen länger dauernden Spitalaufenthalt hinter sich hat oder sich die Familie in einer akuten Scheidungssituation befindet.
In allen anderen Fällen braucht es für eine Repetition einen Abklärungsbericht der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen. Dieser Bericht gilt als Einschätzung einer Fachperson und dient als Grundlage für den Entscheid, ob eine Repetition als erfolgversprechend und für die Entwicklung als förderlich zu qualifizieren ist oder nicht.
Die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen müssen bis spätestens Ende Mai des laufenden Schuljahres vorliegen.
Werden an der Sekundarschule die Lernziele einer Klasse nicht erreicht, so kommt es im Regelfall zu einer Versetzung in das nächst tiefere Niveau.
Joker-Halbtage sind schulfreie Halbtage, die von den Schülerinnen und Schülern, im Einverständnis mit den Eltern, ausserhalb der üblichen Absenzregelung beantragt werden können. Pro Schuljahr hat jede Schülerin und Schüler zwei Schulhalbtage zur freien Verfügung. Die zwei Halbtage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Es können nur ganze Halbtage bezogen werden (nicht stundenweise). Die Joker-Halbtage sind via Klapp, mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrperson zu beantragen. Der Antrag kann bis spätestens am Vortag (12:00 Uhr) des vorgesehenen Bezugstermins zurückgezogen werden. Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sind für das Nachholen des Schulstoffes selber verantwortlich. Verpasste Tests müssen nachgeholt werden. Bei Bezug von längerem Urlaub (Urlaubsgesuch für Schüler) kann der Anspruch auf Bezug der Joker-Halbtage entfallen. Bei einer unentschuldigten Absenz entfallen die Joker-Halbtage entsprechend der Dauer der Absenz.
Bezug nicht möglich:
- Eine Woche vor den Sommerferien
- Eine Woche nach den Sommerferien
- Während eines Schullagers
- Während einer Projektwoche
- An einem sportlichen Anlass
Lernende/r-Lehrperson–Eltern.
Bei Fragen, Hinweisen und Anliegen, die den unmittelbaren Schulalltag der Lernenden betreffen, wenden Sie sich also zuerst immer an die betreffende Lehrperson Ihres Kindes.
Sollte sich im Gespräch mit der Lehrperson weder Klärung noch Lösungsansatz Ihres Anliegens ergeben, wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung. Sie übernimmt dann die Gesprächsleitung und moderiert das Gespräch. Die Aufgabe der Schulleitung besteht darin zu vermitteln und für beide Seiten eine Lösung zu finden.
Kommt es auch hier zu keiner Lösung, kann der Rektor (Abteilungsleitung Bildung) kontaktiert werden. Als letzte Instanz können Sie sich an den Gemeinderat (vertreten durch den Gemeinderat Bildung) wenden.
Zusammengefasst lässt sich obig beschriebene Kommunikationskultur wie folgt aufzeigen:
Eltern/Lernende --> Lehrperson --> Schulleitung --> Abteilungsleitung Bildung --> Gemeinderat Bildung
Der Kindergarten und die Schule haben neben dem Bildungsauftrag auch die Aufgabe, die Gesundheit der Kinder zu fördern und allfällige gesundheitliche Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Schule Root ist gesetzlich verpflichtet, dass der Untersuch bei allen Schülerinnen und Schülern im obligatorischen Kindergartenjahr, im 4. und im 8. Schuljahr durchgeführt wird. Als Eltern/Erziehungsberechtigte können Sie selber bestimmen, ob Sie Ihr Kind vom Schularzt oder einem Privatarzt untersuchen lassen möchten.
Grundsätzlich empfehlen wir die Vorsorgeuntersuchung durch die Hausärztin/den Hausarzt durchführen zu lassen. Der Schularzt kann in den kurzen Reihenuntersuchungen in der Regel nur offensichtliche Fehlentwicklungen feststellen. Die Hausärztin oder der Hausarzt hingegen kennt das Kind und ist in der Lage, gesundheitliche Gefährdungen besser zu erkennen. Eine Vorsorgeuntersuchung durch die Hausärztin oder den Hausarzt bringt tendenziell mehr und bessere diagnostische Erkenntnisse.
Variante 1 Schularzt/-ärztin (kostenlos)
In der Gemeinde Root wird der schulärztliche Untersuch jeweils im November durch die Familienpraxis Wilweg mit der Klasse ohne Beisein der Eltern durchgeführt.
Impfempfehlung / Impfen
Zum schulärztlichen Untersuch gehört auch die Prüfung einer allfälligen Impfung. Die Prüfung, wie auch eine allfällige Impfung sind kostenlos. Falls Sie sich zwar für den Untersuch durch den Schularzt entscheiden, aber keine Impfempfehlung/Impfung wünschen, so können Sie dies ebenfalls angeben.
Variante 2 Privatarzt/-ärztin (kostenpflichtig)
Entscheiden Sie sich für einen Untersuch durch den/die Privat/-ärztin, fallen die Kosten zu Ihren eigenen Lasten. Hierbei müssen Sie bitte eine Bestätigung des Hausarztes oder der Hausärztin jeweils bis Ende März dem Schulsekretariat zustellen. Das dafür vorbereitete Formular Privatarztbestätigung finden Sie im Online-Schalter.
Vorgehen der Eltern bei einem Schülerunfall
Bei der Krankenkasse den Unfall- oder Krankenschein beziehen und dem behandelnden Arzt abgeben. Die Arztrechnung an die Eltern muss von diesen direkt bezahlt und das Original sofort zusammen mit dem Kranken- oder Unfallschein der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Die Schule achtet neben ihrem Bildungsauftrag auch auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die Schule Root ist gesetzlich verpflichtet, dass ein Untersuch während der obligatorischen Schulzeit bei allen Schülerinnen und Schülern jährlich durchgeführt wird.
Als Eltern/Erziehungsberechtigte können Sie selber bestimmen, ob Sie Ihr Kind bei einem unserer Schulzahnärzte, oder bei einem Privatzahnarzt/-ärztin untersuchen lassen wollen.
Variante 1 Schulzahnarzt/-ärztin (kostenlos)
Der Reihenuntersuch wird jeweils im Herbst mit der Klasse ohne Beisein der Eltern durchgeführt. In der Gemeinde Root sind zwei Zahnärzte in der Funktion als Schulzahnarzt tätig, Frau Dr. med. dent. C. Celebiler und Herr Dr. med. dent. S. Krucican. Die Zuteilung zu einem/einer der beiden Zahnärzte wird durch die Schule ausgeführt und kann nicht geändert werden.
Im Fall einer notwendigen Behandlung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zusammen mit dem Kontrollheft. Sie entscheiden danach, ob Sie Ihr Kind vom Schulzahnarzt/-ärztin oder einem privaten Zahnarzt behandeln lassen wollen. Hierbei müssen Sie bitte eine Bestätigung des behandelnden Zahnarzts/-ärztin jeweils bis Ende März dem Schulsekretariat zustellen. Das dafür vorbereitete Formular Privatzahnarztbestätigung finden Sie im Online-Schalter.
Variante 2 Privatzahnarzt (kostenpflichtig)
Entscheiden Sie sich die Zähne Ihres Kindes durch einen Privatzahnarzt kontrollieren zu lassen, dann liegt es in Ihrer Verantwortung zu veranlassen, dass der Untersuch durchgeführt wird. In diesem Fall gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Das vom Zahnarzt unterschriebene Formular Privatzahnarztbestätigung stellen Sie bitte bis Ende März dem Schulsekretariat zu.
Das dafür vorbereitete Formular Privatzahnarztbestätigung finden Sie im Online-Schalter.
Sie planen in den nächsten Monaten nach Root umzuziehen oder Sie sind bereits in Root und möchten Ihre Kinder für die Schule Root anmelden?
Bitte füllen Sie unser Schüleranmeldeformular frühzeitig und vollständig (Download im Online-Schalter) aus oder melden Sie sich telefonisch bei:
Schule Root, Sekretariat, 041 455 40 80.
Sobald wir alle Angaben von Ihnen haben, leiten wir diese an die verantwortliche Schulleitung für die Klasseneinteilung weiter. Die Unterlagen bezüglich des Schulstarts, sowie diverse Infos erhalten sie anschliessend auf dem Postweg.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat der Schule Root, 041 455 40 80 oder sekretariat@schule-root.ch wenden.
Alle Formulare finden Sie im Online-Schalter - Link.